Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. a) Unsere Kaufpreisforderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung und Auslieferung der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    b) Belastungsanzeigen der Käufer werden nicht anerkannt. Nur nach Erhalt unserer Gutschriften können die Werte unserer Rechnungen gekürzt werden.
    c) Nach Fälligkeit ist unsere Kaufpreisforderung mit 8% zu verzinsen.
    d) Der Kaufpreis ist direkt an uns zu zahlen, auch wenn vom Käufer eine Agentur eingeschaltet war.
  2. Bis zur restlosen Bezahlung und bei Zahlung mit Wechseln bis zur Einlösung der Wechsel bleibt die von uns gelieferte Ware und/oder Erlös aus dem Weiterverkauf unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Zahlungsmittel, die der Käufer aus dem Weiterverkauf erhält, nimmt er für uns ein und ist verpflichtet, diese für uns eingenommenen Zahlungsmittel getrennt zu verwahren und sofort an uns abzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort anzuzeigen, wenn Dritte an der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware Rechte irgendwelcher Art geltend machen.
  3. a) Die Ware kann nur sofort nach Ablieferung beanstandet werden.
    b) Rügen sind per Fax unter genauer Angabe der Beanstandungen zu erheben und unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
    c) Bei Käufen am Stand oder Lager sind jegliche Reklamationen nach Übernahme der Ware ausgeschlossen.
    d) Rücklieferungen nur nach Einverständnis mit unserem Verkäufer und gegen unsere Empfangsbestätigung.
    e) Bei einer berechtigten Rüge kann der Käufer nur Minderung des Preises, nicht jedoch Wandlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
    f) Hat der Käufer oder sein Beauftragter die Ware nach Besichtigung gekauft oder übernommen, so ist jede Rüge ausgeschlossen.
    g) Ergänzend gelten für Mängelrügen die Bestimmungen der „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnissen (EU)“ und die „RUCIP“.
  4. Für Gewicht und Menge sind die Feststellungen bei Abgang maßgebend. Kann die Verwiegung erst an der Ankunft Station erfolgen, so ist das Gewicht durch amtliche Dokumente zu belegen, indem die Schwundsätze nach den „Geschääftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (EU) hinzuzurechnen sind.
  5. Bei Lieferungen ab Nürnberg versteht sich der Preis stets franko Waggon oder LKW, Nürnberg, Großmarkthalle, Versand und Zustellung erfolgen für die Rechnung und auf Gefahr des Käufers.
  6. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Abgangsort. Erfüllungsort für die Zahlung ist Nürnberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen sind die ordentlichen Gerichte in Nürnberg. Ein Schiedsgericht, auch wenn dies in den „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (EU)“ und den “RUCIP“ vorgesehen ist, ist nur dann sachlich zuständig, wenn dies ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart wurde.
  7. Der Käufer erkennt die Verbindlichkeiten unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Entgegennahme der Rechnung ausdrücklich auch für alle zukünftigen Geschäfte an, wenn wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen später nicht mehr ausdrücklich Bezug nehmen. Alle anderen Bedingungen sind ungültig, sofern sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind. Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich die „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (EU)“ und „RUPCIP“.
  8. Sämtliche Offerten sind freibleibend und jeder Kaufabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
  9. Irrtum bleibt in allen Fällen vorbehalten.